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   KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13   

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https://dejure.org/2015,19976
KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
KG, Entscheidung vom 02.06.2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 6 U 34/13 (https://dejure.org/2015,19976)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 313 BGB, § 765 BGB
    Rückbürgschaft: Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Bürgenhaftung im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in Berlin nach Wegfall der landeseigenen Förderung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage, Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Anpassung der Bürgenhaftung im Rahmen der Förderung der Errichtung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in Berlin nach Wegfall der landeseigenen Förderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Störung der Geschäftsgrundlage zwischen Ausfall- und Rückbürgen: Vertragsanpassung möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 1888
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Vorhersehbare Umstände, die die Parteien bewusst in Kauf genommen hatten und die sie im Vertrag durch eine ihnen Rechnung tragende Anpassungsklausel hätten berücksichtigen können, können für einen Anspruch nach § 313 Abs. 1 BGB grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, weil in der Regel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Risiko ihres Eintritts übernommen haben - es sei denn, dass Besonderheiten des gegebenen Sachverhalts zu einer abweichenden Bewertung führen müssen (BGH, Urteil vom 23.05.2014 - V ZR 208/12 -, a.a.O., juris-rz. 25, 26 m.w.N.; i.d.S. auch: BGH, Urteil vom 24.09.2002 - XI ZR 345/01 -, NJW 2002, 3695, juris-rz.

    Daher kann eine Vorhersehbarkeit der Störung der Geschäftsgrundlage i.d.S. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne weiteres bejaht werden, wenn sich die Vorstellungen der Parteien deshalb als falsch herausstellen, weil sich öffentlich-rechtliche Vorschriften, die generell einem Wechsel unterliegen, geändert haben, - es sei denn, dass Besonderheiten des gegebenen Sachverhalts zu einer abweichenden Bewertung führen müssen (BGH, Urteil vom 23.05.2014 - V ZR 208/12 - a.a.O. zu einer Störung, die sich aus einer Änderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Bebaubarkeit eines Grundstücks ergab).

  • KG, 23.09.2010 - 22 U 196/09
    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Die Klägerin hält im Übrigen für gerichtlich geklärt, dass die Vorstellung einer Anschlussförderung Geschäftsgrundlage für die Begrenzung der Haftung des Beklagten als Rückbürge sei und beruft sich dafür auf ein Urteil des Kammergerichts vom 23.09.2009 (- 22 U 196/09 -, juris,) das zu einer im Jahr 1986 von ihr gewährten Rückbürgschaft ergangen ist, die sie gegenüber dem Beklagten, der sich als Direktbürge verpflichtet hatte, übernommen hatte.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    11; BGH, Urteil vom 09.12.2009 - XII ZR 107/08 -, BGHZ 183, 287, juris-rz.
  • BGH, 09.01.2009 - V ZR 168/07

    Ergänzende Vertragsauslegung einer schuldrechtlichen Vereinbarung über die

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    34; BGH, Versäumnisurteil vom 09.01.2009 - V ZR 168/07 -, NJW 2009, 1348, juris-rz.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Auch gegen den Grundsatz der Bundestreue, den die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.04.1986 - 8 A 1/83 -, juris-rz. 32) heranzieht, hat der Beklagte nicht verstoßen.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94

    Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    41; Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 164/94 -, BGHZ 131, 209, juris-rz.
  • BGH, 20.06.1989 - KZR 13/88

    Leistungstreue- und Mitwirkungspflichten des Bürgen

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Zwar können einen Bürgen die gleichen Nebenpflichten, wie den Hauptschuldner treffen, wenn er über seine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit dem Hauptschuldner auf die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Nebenpflichten eingewirkt hatte (so der Fall in BGH NJW-RR 89, 1393, juris-rz.
  • BGH, 17.03.1994 - IX ZR 174/93

    Geschäftsgrundlage einer Bürgschaftsverpflichtung; Pflichten des Gläubigers bei

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    2; Urteil vom 17.03.1994 - IX ZR 174/93 -, MDR 95, 58, juris-rz.
  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 135/11

    Zur Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    16; Urteil vom 06.05.2014 - X ZR 135/11 -, NJW 14, 2638, juris-rz.
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus KG, 02.06.2015 - 6 U 34/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragspartner sowie die einseitigen Vorstellungen einer Partei, die nicht zum Vertragsinhalt erhoben, aber beim Vertragsschluss zutage getreten, dem Geschäftsgegner erkennbar und von ihm nicht beanstandet worden waren, dann zur (subjektiven) Grundlage des Vertrags, wenn der Geschäftswille der Beteiligten auf diesen Vorstellungen aufbaut (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B.: Urteil vom 17.04.1973 - X ZR 59/69 -, BGHZ 61, 153, juris-rz.
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

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